Regesten der Landgrafen von Hessen
1541 Januar 26
Albert und Hans Domer schwören Urfehde
Regest-Nr. 15301
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4286 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 687〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Kassel. - Albert und Domerhans, Vater und Sohn, aus Wolfsanger, die verschuldeter Ursachen halben im Gefängnis des Landgrafen waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen, und stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen sollen.
Siegel des Burggrafen Michel Flach. -
Wortlaut der Datierung
Cassel 1541 am mitwochen nach conversionis Pauli (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burggrafen · Söhne · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Bürgen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15301 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15301> (Stand: 30.04.2024)