Regesten der Grafen von Ziegenhain
Belehnung des Werner von Falkenberg
Regest-Nr. 968
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier; wegen Feuchtigkeitseinwirkung auf durchsichtige Folie aufgezogen, meist gut lesbar. Siegel: Siegel fehlt. Rückvermerke: (16. Jh.): Zigenhain. - Regest
- Werner von Falkenberg (Falkinberg) bekundet, dass ihn Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) mit allen Zehnten, die durch den Tod Ludwigs von Romrod (Rumerode) frei geworden (ledig worden) sind, für 200 kleine Goldgulden (cleyne gulden gut von golde vnd swer von gewichte) belehnt und ihn als Erbburgmann gewonnen hat. Zahlen der Graf oder seine Erben die 200 Gulden zurück, werden Werner oder seine Erben die Zehnten mit allen Zugehörungen dem Grafen auflassen (vfflaßen). Dafür soll Werner dann dem Grafen oder seinen Erben Eigengut im Wert von 200 Gulden zu Lehen auftragen (vffgebin vnsers eygen alse viele alz sich vor die Czwey hundert gulden geboret). Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC LX Tercio feria Tercia proxima ante diem beati Andree apostoli.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Lehen, Auftragung von · Lehen, Auflassung von · Lehen, aktiv · Auflassungen · Vasallen · Belehnungen · Lehnswesen · Zehnten · Erbburgmannen · Goldgulden · Eigengüter
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 968 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/968> (Stand: 29.03.2024)