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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Graf Ludwig II. verzichtet auf das Lehen Freigericht Motten zu Gunsten Reinhards von Hanau
Regest-Nr. 40
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, O I q, Grafschaft Hanau, Passivlehen. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. Drucke: Reimer, UB Hanau 1, S. 388f., Nr. 538. Regesten: RI VI 1 n. 721; Reimer, UB Hanau 1, S. 388, Nr. 538. - Regest
- Nidda. - Graf Ludwig [II.] von Ziegenhain an König Rudolf: er lässt sein Lehen, das Freigericht Motten (iudicium M. quod vulgariter urigerichte dicitur), auf und bittet den König, dasselbe an den Edlen Reinhard von Hanau zu verleihen. Siegler: der Aussteller.
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Weitere Informationen
Vgl.: Die Belehnung Reinhards erfolgt am 19. Juli 1277, s. ID 41
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Rudolf I., König · Habsburg, Rudolf von · Hanau, Reinhard von, Edelmann
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Weitere Orte
Motten, Freigericht · Hanau · Nidda · Schwarzenfels · Nidda, Grafen
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Sachbegriffe
Belehnungen · Güter · Reichslehen · Lehen, passiv · Vasallen · Lehnswesen · Lehen, Verzicht auf · Auflassungen · Könige
- Textgrundlage
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Regest
RI VI 1 n. 721.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 40 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/40> (Stand: 09.05.2026)


