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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1197 vor September 28
Weitere Informationen
Die Grafen Gottfried II. und Ludwig I. bezeugen eine Gütererwerbung des Abtes Heinrich von Fulda
Regest-Nr. 178
- Überlieferung
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Regesten: Dobenecker, Regesta 2, S. 203, Nr. 1063. - Regest
- Die Grafen Gottfried [II.] und Ludwig [I.] von Ziegenhain, Godebold, Ludwig und Sibodo von Frankenstein als Zeugen in einer Urkunde des Abtes Heinrich [II. von Kronenberg] von Fulda über den Erwerb eines Gutes in Massenheim.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Zeugen
Ziegenhain, Grafen, Gottfried II. · Ziegenhain, Grafen, Ludwig I. · Frankenstein, Grafen, Godebold · Frankenstein, Grafen, Ludwig · Frankenstein, Grafen, Sibodo
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zeugen · Klöster, Gütererwerbungen von · Klosterbesitz · Äbte
- Textgrundlage
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Regest
Dobenecker, Regesta 2, S. 203, Nr. 1063.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 178 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/178> (Stand: 10.05.2026)

