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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1417 April 7

Wiegand Hain und Tilo Fischer schwören den Grafen von Ziegenhain Urfehde

Regest-Nr. 1259

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1417.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: 2 Siegelreste anhängend.
Regest
Wiegand Hain (Hayn) und Tilo Fischer (Fischir), beide Bürger zu Hersfeld (Hersfelde) bekunden, dass, nachdem sie aus der Gefangenschaft Graf Johanns [II.] von Ziegenhain (Zieginhain) und Nidda (Nydde) entlassen worden sind, sie auf alle Ansprüche und Forderungen gegen den Grafen verzichten und sie ihm wie auch seinem Bruder Graf Gottfried [IX.], seinem Land und seinen Leuten in keiner Weise Schaden zufügen werden, weder mit Worten noch mit Taten. Siegler: für die Aussteller siegeln Eberhard von Altenburg (Aldinborg) und Werner von Boln (Bole). Datum anno domini M CCCC decimo septis feria quarta post diem palmarum.
Nachweise

Aussteller

Hain, Wigand, Bürger zu Hersfeld · Fischer, Tilo, Bürger zu Hersfeld

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.

Siegler

Altenburg, Eberhard von · Boln, Werner von

Weitere Orte

Hersfeld, Bürger

Sachbegriffe

Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Gefangene, ehemalige · Gefangenschaften · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1259 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1259> (Stand: 06.05.2026)