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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Wiegand Hain und Tilo Fischer schwören den Grafen von Ziegenhain Urfehde
Regest-Nr. 1259
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1417. Document Description: Pergament. Seal: 2 Siegelreste anhängend. - Regestum
- Wiegand Hain (Hayn) und Tilo Fischer (Fischir), beide Bürger zu Hersfeld (Hersfelde) bekunden, dass, nachdem sie aus der Gefangenschaft Graf Johanns [II.] von Ziegenhain (Zieginhain) und Nidda (Nydde) entlassen worden sind, sie auf alle Ansprüche und Forderungen gegen den Grafen verzichten und sie ihm wie auch seinem Bruder Graf Gottfried [IX.], seinem Land und seinen Leuten in keiner Weise Schaden zufügen werden, weder mit Worten noch mit Taten. Siegler: für die Aussteller siegeln Eberhard von Altenburg (Aldinborg) und Werner von Boln (Bole). Datum anno domini M CCCC decimo septis feria quarta post diem palmarum.
- References
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Granter
Hain, Wigand, Bürger zu Hersfeld · Fischer, Tilo, Bürger zu Hersfeld
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Recipient
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Gefangene, ehemalige · Gefangenschaften · Siegel
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1259 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1259> (Stand: 06.05.2026)


