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Regesten der Landgrafen von Hessen

1337 Dezember 6

Erneuerung des Öffnungsrecht für Burg Itter durch die von Itter

Regest-Nr. 945

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Kopp, Nachricht von den Herren zu Itter S. 108.
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1293.
Regest
Johann und Heynemann von Ithere erneuern dem Landgrafen Heinrich [II.] zu Hessen das Öffnungsrecht des Schlosses Itter und verbinden dasselbe zugleich an das Fürstentum Hessen zum Näherrecht. G. an S. Nicolais-Tage.
Nachweise

Weitere Personen

Itter, Johann von · Itter, Heinemann III. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Itter, Burg

Sachbegriffe

Näherrechte · Öffnungsverträge · Burgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Scriba, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 945 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/945> (Stand: 07.05.2026)