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Regesta of the Landgraves of Hesse

1337 Dezember 6

Erneuerung des Öffnungsrecht für Burg Itter durch die von Itter

Regest-Nr. 945

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Kopp, Nachricht von den Herren zu Itter S. 108.
Regesta: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1293.
Regestum
Johann und Heynemann von Ithere erneuern dem Landgrafen Heinrich [II.] zu Hessen das Öffnungsrecht des Schlosses Itter und verbinden dasselbe zugleich an das Fürstentum Hessen zum Näherrecht. G. an S. Nicolais-Tage.
References

Other Persons

Itter, Johann von · Itter, Heinemann III. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Itter, Burg

Keywords

Näherrechte · Öffnungsverträge · Burgen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Scriba, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 945 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/945> (Stand: 07.05.2026)