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Regesten der Landgrafen von Hessen

1447 Juni 1

Gerlach, Vaupel und Heinrich von Löwenstein werden Erbburgmannen

Regest-Nr. 9195

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Löwenstein. Pergament, beschnitten, Siegel 1 und 2 fehlen, 3 anhängend.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 155 Nr. 354.
Regest
Gerlach und Vaupel von Löwenstein genannt von Schweinsberg, Söhne Hermanns, und Heinrich von Löwenstein, Sohn Heinrichs, werden Erbburgmannen des Landgrafen Ludwigs von Hessen gemäß den Bestimmungen des von ihren Eltern und Vorfahren mit Landgraf Heinrich abgeschlossenen Vertrages und öffnen dem Landgrafen ihre Schlösser Löwenstein und Itter (Ytter) und versprechen, auch ihre zukünftig zu erwerbende Schlösser zu öffnen. Der Landgraf verspricht ihnen Hilfe und Schutz.
Siegler: 1-3 Aussteller.
am Donnerstag negst nach dem heiligen phingestage sub anno 1447.
Nachweise

Weitere Personen

Löwenstein, Gerlach von · Löwenstein, Vaupel von · Löwenstein, Hermann [III.] von · Löwenstein, Heinrich [III.] von · Löwenstein, Heinrich [IV.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Weitere Orte

Löwenstein, Burge · Itter, Burg

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Erbburgmannen · Verträge · Öffnungsverträge, Burgen · Schlösser · Schutz und Schirm

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9195 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9195> (Stand: 08.05.2026)