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Regesten der Landgrafen von Hessen
1447 Juni 1
Gerlach, Vaupel und Heinrich von Löwenstein werden Erbburgmannen
Regest-Nr. 9195
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Löwenstein. Pergament, beschnitten, Siegel 1 und 2 fehlen, 3 anhängend. Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 155 Nr. 354. - Regest
- Gerlach und Vaupel von Löwenstein genannt von Schweinsberg, Söhne Hermanns, und Heinrich von Löwenstein, Sohn Heinrichs, werden Erbburgmannen des Landgrafen Ludwigs von Hessen gemäß den Bestimmungen des von ihren Eltern und Vorfahren mit Landgraf Heinrich abgeschlossenen Vertrages und öffnen dem Landgrafen ihre Schlösser Löwenstein und Itter (Ytter) und versprechen, auch ihre zukünftig zu erwerbende Schlösser zu öffnen. Der Landgraf verspricht ihnen Hilfe und Schutz.
Siegler: 1-3 Aussteller.
am Donnerstag negst nach dem heiligen phingestage sub anno 1447. - Nachweise
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Weitere Personen
Löwenstein, Gerlach von · Löwenstein, Vaupel von · Löwenstein, Hermann [III.] von · Löwenstein, Heinrich [III.] von · Löwenstein, Heinrich [IV.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Söhne · Verwandte · Erbburgmannen · Verträge · Öffnungsverträge, Burgen · Schlösser · Schutz und Schirm
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Löwenstein
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9195 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9195> (Stand: 08.05.2026)

