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Regesten der Landgrafen von Hessen

1415 Februar 15

Ludwig I. nimmt Meyern von Wertheim in seinen Schutz

Regest-Nr. 8737

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, K 4, Nr. 322 Bl. 82v.-83.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 203 Nr. 696; Löwenstein, Juden, S. 52 Nr. 202.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] von Hessen nimmt den Juden Meyern von Wertheim nebst Frau, Kindern und Gesinde gleich anderen in Hessen wohnenden Juden in schutz und Schirm und gestattet ihm, in Marburg zu wohnen. Dafür soll Meyer vier Jahre lang jährlich 15 fl. bezahlen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meyer von Wertheim, Jude · Wertheim, Meyer von, Jude

Weitere Orte

Wertheim, Jude · Marburg, Juden

Sachbegriffe

Juden · Schutz und Schirm · Schutzgelder · Ehefrauen · Gesinde · Wohnrechte, für Juden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Löwenstein, Juden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8737 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8737> (Stand: 04.05.2026)