Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 17

Philipp von Wolfskehlen erhält den Hof in Goddelau

Regest-Nr. 8076

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem restaurierten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 160r-161v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 117 Nr. 474.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp von Wolfskehlen mit den Mannlehen, die er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, nämlich dem Hof zu Goddelau neben der Kirche samt namentlich benannten Güterstücken und Abgaben, 13 Komp Öl von namentlich benannten Gütern zu Griesheim, namentlich benannten Gütern in der Mark Crumstadt, namentlich benannten Äckern zu Pfungstadt sowie auf dem Sand gen Eschollbrücken.
Fritag nach Divisionis apostolorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wolfskehl, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Goddelau, Hof · Griesheim · Crumstadt · Pfungstadt · Eschollbrücken

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Mannlehen · Höfe · Lehen, Bestätigen von · Kirchen · Öle · Abgaben, Öl · Marken · Äcker

Textgrundlage

Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Stückangaben

Wolf, Lehenurknuden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8076 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8076> (Stand: 04.05.2026)