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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Oktober 20
Belehnung des Grafen Reinhard von Leiningen-Westerburg
Regest-Nr. 7596
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 339, Nr. 1795 (Kriegsverlust).
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Dynasten, Grafen von Leiningen, Nr. 1 Dorchheim . Mit angehängtem Siegel.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 10v . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 2 f., Nr. 9. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Reinhard von Leiningen-Westerburg mit dem Zehnten zu Dorchheim bei Ellar, den er ihm zu Lehen aufgetragen hatte, als Mannlehen vorbehaltlich der Erbfolge derer, die Westerburg besitzen, im Falle eines Todes ohne leibliche männliche Erben.
Dinstag nach sant Lucas. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Leiningen-Westerburg, Grafen, Reinhard · Westerburg, die von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Zehnten · Lehen, Auftrag als · Mannlehen · Lehenserbfolge · Erbfolge · Lehenserben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7596 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7596> (Stand: 04.05.2026)

