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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Oktober 20

Belehnung des Grafen Reinhard von Leiningen-Westerburg

Regest-Nr. 7596

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 339, Nr. 1795 (Kriegsverlust).
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Dynasten, Grafen von Leiningen, Nr. 1 Dorchheim . Mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 10v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 2 f., Nr. 9.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Reinhard von Leiningen-Westerburg mit dem Zehnten zu Dorchheim bei Ellar, den er ihm zu Lehen aufgetragen hatte, als Mannlehen vorbehaltlich der Erbfolge derer, die Westerburg besitzen, im Falle eines Todes ohne leibliche männliche Erben.
Dinstag nach sant Lucas.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Leiningen-Westerburg, Grafen, Reinhard · Westerburg, die von

Weitere Orte

Dorchheim bei Ellar · Ellar

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Zehnten · Lehen, Auftrag als · Mannlehen · Lehenserbfolge · Erbfolge · Lehenserben

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7596 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7596> (Stand: 04.05.2026)