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Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 April 6
Wilhelm III. nimmt für den Kauf von Bürgeln ein Darlehen von Kaspar Meisenbug
Regest-Nr. 6652
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 214, Bl. 142v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 884 Nr. 2310. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er wegen Ankaufs des Gerichts Bürgeln von Groppe von Fleckenbühl Kaspar Meisenbug 400 fl. schuldig geworden ist. Sie sollen ihm durch den Rentmeister von Ziegenhain aus den dort fälligen landgräflichen Einkünften folgendermaßen bezahlt werden: 100 fl. auf den kommenden September 21 (Matheus dag), 100 fl. auf 1496 September 21 und nochmals je 100 fl. auf 1497 und 1498 November 11 (Mertins dag). Für die sichere Bezahlung setzt der Landgraf als Bürgen seine Räte Hans von Dörnberg, Hofmeister, Kaspar von Berlepsch, Ritter, und Kurt von Eschwege. Bei Zahlungsverzug sollen sie auf Mahnung Kaspar Meisenbugs zwei reisige Knechte mit zwei reisigen Pferden unverzüglich nach Fritzlar in eine offene Herberge ins Einlager schicken und dort ein Pferd nach dem anderen verleisten, das der Landgraf jedesmal wieder ersetzen muß, bis Meisenbug sein Geld erhalten hat.
Siegel des Ausstellers.
Am mandage nach dem sondage Judica a. d. 1495. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Meisenbug, Kaspar · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Berlepsch, Kaspar von · Eschwege, Kurt von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gerichte · Verkäufe · Darlehen · Bürgen · Bürgschaften · Einlager · Hofmeister · Ritter · Herbergen, offene · Pferde · Knechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6652 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6652> (Stand: 25.05.2026)

