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Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 Januar 8
Eckhard Müller erhöht den Zins für seine Mühle in Schotten
Regest-Nr. 6611
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 171, Bl. 117. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 871 Nr. 2269. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sein +Vater Landgraf Heinrich Eckhard Müller (molner) die Obermühle zu Schotten, die sein Erbe ist, für 4 Achtel Korn jährlicher Gülte verliehen hat. Eckhard hat nunmehr diesen Zins um 1 1/2 Achtel Korn erhöht, worauf ihm auch Landgraf Wilhelm diese Mühle verliehen hat gegen 5 1/2 Achtel Korn, die jährlich zu Martini ins Schloß Schotten zu liefern sind. Der Landgraf wird nicht gestatten, daß Eckhard ober- und unterhalb durch eine andere Mühle überbaut wird, wovon jedoch die beiden Schleifmühlen und die Lohmühle oberhalb Schotten nicht betroffen werden. Die landgräflichen Untersassen zu Schotten, Betzenrod und Götzen müssen in der genannten Obermühle oder in der Untermühle mahlen lassen. Eckhard darf die Mahlgebühr nicht erhöhen. Tut er es doch, können die genannten Untersassen mahlen, wo sie wollen. Wenn Eckhard oder seine Erben die Mühle verkaufen oder versetzen wollen, wird ihnen der Landgraf ihre Besserung daran zugestehen.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach der heiligen drier konige tag a. d. 1494. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Müller, Eckhard
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Weitere Orte
Schotten, Obermühle · Schotten, Burg · Schotten, Schleifmühle · Schotten, Lohmühle · Schotten · Betzenrod · Götzen
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Sachbegriffe
Väter · Mühlen · Erbe · Zinsen, Erhöhung von · Korn · Abgaben, Getreide · Gülten, jährliche · Schleifmühlen · Lohmühlen · Mühlen, Bauverbot · Untersassen · Mahlzwänge · Mahlgebühren · Erben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6611 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6611> (Stand: 11.05.2026)

