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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 März 24

Philipp Breder von Hohenstein erhält 4 fl. auf die Kellerei Diez angewiesen

Regest-Nr. 5625

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58/5 (Provenienz: Diez, Kellner). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gespaltenem Schaft.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 265 Nr. 2590.
Regest
Philipp Breder von Hohenstein, der 4 fl. von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren aus Hadamar erhielt, bekundet, daß ihm der Landgraf dieses Geld nunmehr auf die Kellerei Diez angewiesen hat, das ihm noch für 2 Jahre rückständig ist. Er quittiert dem Diezer Kellner Kuno Rickel über den Empfang dieses Betrages für 1492 und 1493 und siegelt.
Uff mantag nach dem heylgen Phalmtag a. etc. 94.
Nachweise

Weitere Personen

Breder von Hohenstein, Philipp [I.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rickel, Kuno

Weitere Orte

Diez, Kellerei · Diez, Kellner · Hadamar

Sachbegriffe

Gelder · Kellereien · Geld, Anweisen von · Verschreibungen · Kellner · Quittungen · Schulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5625 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5625> (Stand: 31.05.2026)