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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 November 11

Heinrich und Diether von Handschuhsheim erhalten 12 Pfund Heller als Burglehen

Regest-Nr. 5490

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/5 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit auf gedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 199 Nr. 2455.
Regest
Thammo von Handschuhsheim bekundet, daß seine Vettern Heinrich und Diether von Handschuhsheim jährlich zu Martini 12 Pfund Heller von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren als Auerbacher Burglehen erhalten. Er quittiert dem Landschreiber zu Gerau über diesen Betrag für seine Vettern.
Siegel des Ausstellers.
Uff sant Martis tag 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Handschuhsheim, Thammo von · Handschuhsheim, Heinrich von · Handschuhsheim, Dieter von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Gerau, Landschreiber · Auerbach, Burglehen

Sachbegriffe

Vettern · Verwandte · Zahltermine · Burglehnsgelder · Quittungen · Landschreiber

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5490 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5490> (Stand: 26.05.2026)