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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 August 31
Peter Echter erhält sein Burglehnsgeld aus Reinheim
Regest-Nr. 5443
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 88/19 (Provenienz: Reinheim, Schultheiß). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 177 Nr. 2408. - Regest
- Peter Echter, dem jährlich August 24 von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren aus Reinheim 4 Pfund 5 Schilling als Burglehen fällig sind, quittiert dem dortigen Schultheißen über deren Empfang.
Es siegelt der Knecht des Ausstellers Michael Scholle, Schultheiß zu Bensheim.
Uff Samstag noch sant Johans tag decollacionis a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
Echter, Peter [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Scholle, Michael, Schultheiß in Bensheim
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zahltermine · Burglehen · Burglehnsgelder · Quittungen · Schultheiße · Knechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5443 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5443> (Stand: 08.05.2026)

