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Regesten der Landgrafen von Hessen

1503 Januar 23

Wilhelm II. stimmt einer Verschreibung für Konrad von Mansbach zu

Regest-Nr. 4990

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 120, Bl. 112.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 589 Nr. 1522.
Regest
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß er auf Bitte Konrads von Dernbach und seiner Frau Irmgard seinem Hofmeister und Rat Ritter Konrad von Mansbach bewilligt, die 40 fl., die der Hofmeister an dem Hause Dernbachs zu Marburg verbaut hat, auf dasselbe Haus zu verschreiben gemäß einer Urkunde, die beginnt:
Ich, Konrad von Dernbach - und endet: am dinstag noch octavas epiphanie domini 1503 (Januar 17).
Da dieses Haus vom Landgrafen zu Lehen rührt, gibt der Landgraf seine Zustimmung zu der Verschreibung dieser 40 fl. auf das genannte Haus.
Siegel des Ausstellers.
Kassel am mantag nach Fabiani und Sebastiani a. d. 1503.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Dernbach, Konrad von · Dernbach, Irmgard von, Frau Konrads · Mansbach, Konrad von

Weitere Orte

Marburg, Haus Dernbach

Sachbegriffe

Ehefrauen · Ritter · Hofmeister · Lehen, Verschreibung von · Verschreibungen, Zustimmung zu · Häuser · Räte · Baukosten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4990 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4990> (Stand: 09.12.2025)