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Regesten der Landgrafen von Hessen
1477 Dezember 17
Kurt von Dernbach und Kurt Schenk zu Schweinsberg erhalten Hohensolms
Regest-Nr. 4706
- Überlieferung
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Abschriften: Gleichzeitige Abschrift: Staatsarchiv Darmstadt, B 9, Nr. 711 Bl. 1v-2. Papier, als Blatt 18 und 19 Teil eines Kopialbuches (Lehenbuch ?). Regesten: Solmser Urkunden 2, S. 154, Nr. 1717. - Regest
- Landgraf Heinrich III. von Hessen bekundet, daß er dem Kurt von Dernbach und dem Kurt Schenk von Schweinsberg anstatt der Grafen Johann, Philipp und Bernhard, Söhne des +Kuno, Schloß und Tal Hohensolms zu einem rechten Erblehen verliehen habe.
Siegel des Ausstellers.
Mittwoch nach Lucientag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Dernbach, Kurt [I.] von · Schenk zu Schweinsberg, Konrad [III.] · Solms-Lich, Grafen, Johann [II.] · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Solms-Lich, Grafen, Bernhard · Solms-Lich, Grafen, Kuno
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Lehen · Burgen · Schlösser · Brüder · Söhne · Verwandte · Erblehen, rechte · Lehen, rechte · Lehen, Weitergabe von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Solmser Urkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4706 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4706> (Stand: 07.05.2026)

