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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Dezember 22

Quittung des Konrad zu Frankenstein über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 4624

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem Lilienschild (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 593, Nr. 2049.
Regest
Konrad zu Frankenstein, dem von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren jährlich zu Martini 9 fl. Burglehnsgeld fällig sind, quittiert dem Bopparder Wartspfennig des Landgrafen, Mathias von Hohenfels, über den Empfang des Betrages.
Siegel des Ausstellers.
Uff donstag nach Thome a. etc. 91.
Nachweise

Weitere Personen

Frankenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von

Weitere Orte

Boppard, Zoll

Sachbegriffe

Zollschreiber · Wasserzeichen · Zölle · Zahltermine · Burglehnsgelder · Quittungen · Wartpfennige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4624 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4624> (Stand: 26.05.2026)