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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Mai 16

Gottfried von Wenings gibt den landgräflichen Räten freie Unterkunft

Regest-Nr. 4530

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 545/547 Nr. 1955.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, den landgräflichen Räten Gottfried von Cleen und Gernand von Schwalbach Futter und Mahl zu geben.
Marpurg am montag nach Exaudi a. etc. 91.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Cleen, Gottfried von · Schwalbach, Gernand [V.] von

Weitere Orte

Marburg · Butzbach, Kellner

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Räte, landgräfliche · Befehle, landgräfliche · Verpflegung · Futter · Unterkünfte, freie · Geleitsbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4530 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4530> (Stand: 08.05.2026)