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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 August 20
Johann Nidda erhält Ersatz für seine Pferdeschäden
Regest-Nr. 4454
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das im Schild einen nach links gerichteten Pfeil im Schildhaupt zeigt, an dem ein Jagdhorn hängt. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 507/509 Nr. 1879. - Regest
- Johann Nidda gen. Gluntzing bekundet, daß er sich mit Landgraf Wilhelm auf einen Betrag geeinigt hat und daß damit alle seine bisherigen Forderungen wegen eines Pferdes, Pferdeschadens, Dienstgeldes und alles übrigen befriedigt sind. Er quittiert und siegelt.
Uff fritag nach assumptionis Marie 1490. - Nachweise
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Beinamen · Schadensersatzleistungen · Pferde · Pferdeschäden · Dienstgelder · Forderungen · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4454 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4454> (Stand: 07.05.2026)

