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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 August 20

Johann Nidda erhält Ersatz für seine Pferdeschäden

Regest-Nr. 4454

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das im Schild einen nach links gerichteten Pfeil im Schildhaupt zeigt, an dem ein Jagdhorn hängt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 507/509 Nr. 1879.
Regest
Johann Nidda gen. Gluntzing bekundet, daß er sich mit Landgraf Wilhelm auf einen Betrag geeinigt hat und daß damit alle seine bisherigen Forderungen wegen eines Pferdes, Pferdeschadens, Dienstgeldes und alles übrigen befriedigt sind. Er quittiert und siegelt.
Uff fritag nach assumptionis Marie 1490.
Nachweise

Weitere Personen

Nidda, Johann · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Sachbegriffe

Beinamen · Schadensersatzleistungen · Pferde · Pferdeschäden · Dienstgelder · Forderungen · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4454 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4454> (Stand: 07.05.2026)