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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 23
Johann von Glauburg erhält eine Wiederkaufsgülte
Regest-Nr. 4430
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/3 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit autgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 495 Nr. 1855. - Regest
- Johann von Glauburg, Bürger zu Frankfurt, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [III.] d. J. durch seinen Gerauer Landschreiber Johann Melsheimer 12 1/2 fl. jährlicher Wiederkaufsgülte, die ihm laut Verschreibung zu Lätare fällig war, bezahlt hat.
Siegel des Ausstellers.
Dinstags nehst nach dem sontag Letare 1490. - Nachweise
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Weitere Personen
Glauburg, Johann von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Melsheimer, Johann
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Wiederkaufsgülten · Gülten · Zahltermine · Verschreibungen · Landschreiber
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4430 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4430> (Stand: 08.05.2026)

