Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 März 23

Johann von Glauburg erhält eine Wiederkaufsgülte

Regest-Nr. 4430

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/3 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit autgedrücktem Siegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 495 Nr. 1855.
Regestum
Johann von Glauburg, Bürger zu Frankfurt, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [III.] d. J. durch seinen Gerauer Landschreiber Johann Melsheimer 12 1/2 fl. jährlicher Wiederkaufsgülte, die ihm laut Verschreibung zu Lätare fällig war, bezahlt hat.
Siegel des Ausstellers.
Dinstags nehst nach dem sontag Letare 1490.
References

Other Persons

Glauburg, Johann von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Melsheimer, Johann

Other Places

Frankfurt, Bürger · Gerau, Landschreiber

Keywords

Bürger · Wiederkaufsgülten · Gülten · Zahltermine · Verschreibungen · Landschreiber

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4430 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4430> (Stand: 08.05.2026)