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Regesten der Landgrafen von Hessen

1484 November 12-18

Gottschalk von Buchenau erhält sein jährliche Gülte

Regest-Nr. 4255

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/3 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabelter Unterlänge (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 401 Nr. 1680.
Regest
Gottschalk von Buchenau bekundet, daß ihm Landgraf Heinrich [III.] und Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Städte Marburg, Gießen und Grünberg eine jährlich zu Martini fällige Gülde von 132 fl. schulden, über deren Empfang er quittiert.
Siegel des Ausstellers.
Uff nechst sent Mertinstagk 1484.
Nachweise

Weitere Personen

Buchenau, Gottschalk [III.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Marburg · Gießen · Grünberg

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Gülten, jährliche · Zahltermine · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4255 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4255> (Stand: 21.05.2026)