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Regesten der Landgrafen von Hessen
1484 Februar 7
Göbel Kranich quittiert über 150 fl. in Gold
Regest-Nr. 4238
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/2 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 393 Nr. 1663. - Regest
- Göbel Kranich von Lamsheim, der von dem + Landgrafen Heinrich [III.] von Hessen und seinen Erben aus den Dörfern Gerau und Arheiligen jährlich Februar 2 150 fl. in Gold erhält, die ihm entweder zu Frankfurt, Oppenheim oder Worms zu bezahlen sind, quittiert dem Landschreiber zu Gerau Konrad von Katzenelnbogen über diesen Betrag, den er ihm zu Worms entrichtet hat.
Siegel des Ausstellers.
Off saemstaeg naech unser lieben frauen tag leechtmiß 1484. - Nachweise
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Weitere Personen
Kranich von Lambsheim, Göbel · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Konrad von
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Weitere Orte
Lamsheim · Gerau, Dorf · Arheilgen (Gem. Darmstadt) · Frankfurt · Oppenheim · Worms · Gerau, Landschreiber
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Sachbegriffe
Erben · Dörfer · Gülten · Zahltermine · Gold · Goldgulden · Gulden · Währungen, Gulden · Auszahlungsorte · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4238 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4238> (Stand: 04.05.2026)

