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Regesten der Landgrafen von Hessen

1482 Februar 26

Die Brüder von Hatzfeld erhalten ihr Manngeld

Regest-Nr. 4056

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel; Wasserzeichen: Ochsenkopf (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 323 Nr. 1532.
Regest
Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg, quittiert zugleich im Namen seines Bruders Gottfried dem Kammerschreiber Johann Noeß über 31 fl. Manngeld, je 24 alb. für den Gulden gerechnet, die ihnen am vergangenen Martinstag von den Landgrafen fällig waren.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nehist nach Invocavit a. etc. 82.
Rückvermerk: Johan von Hoitzfelt mangelt 31 gulden ye 24 albus von eynen gulden machen 86 1/2 phunt und 6 s.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Johann [III.] von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Noeß, Johann [I.]

Weitere Orte

Wildenburg, Herr zu

Sachbegriffe

Herren · Quittungen · Brüder · Verwandte · Kammerschreiber · Manngelder · Gulden · Währungen, Gulden · Währungsrelationen · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4056 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4056> (Stand: 06.05.2026)