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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Juli 7

Philipp von Wildungen quittiert den Erhalt von Zahlungen für Pferde

Regest-Nr. 3766

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/2 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Rückvermerke: Philipps von Wildungen 27 gulden und ye 30 albus d. vor eyn gulden, von montilchem befel myns gnedigen heren).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 253, Nr. 1404.
Regest
Philipp von Wildungen quittiert dem Kammerschreiber über die ihm auf Anordnung Landgraf Heinrichs [III.] ausgezahlten 27 fl. zu je 30 alb., die die Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] Friedrich Diede für zwei Pferde schuldig waren.
Es siegelt Johann Meisenbug.
Uff fritag nach visitacionis Marie a. etc. 80.
Nachweise

Weitere Personen

Wildungen, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Diede, Friedrich · Meisenbug, Johann [II.]

Sachbegriffe

Quittungen · Kammerschreiber · Befehle, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Währungsrelationen · Pferde · Schulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3766 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3766> (Stand: 04.05.2026)