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Regesten der Landgrafen von Hessen

1479 März 18

Hans von Stockhausen quittiert über den Erhalt seines jährlichen Zinses

Regest-Nr. 3585

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/2 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 211, Nr. 1325.
Regest
Hans von Stockhausen, Amtmann zu Neukirchen, quittiert dem Kammerschreiber Johann Noeß über die 50 fl., die ihm die Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] jährlichen Zinses schuldig sind. Der Kammerschreiber hat für den Gulden je 30 Alb. gezahlt.
Siegel des Ausstellers.
Up donstag na Oculi 1479.
Nachweise

Weitere Personen

Stockhausen, Johann d.J. von · Noeß, Johann [I.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Neukirchen, Amtmänner

Sachbegriffe

Amtmänner · Quittungen · Zinsen, jährliche · Schulden · Empfangsbestätigungen · Währungsrelationen · Gulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3585 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3585> (Stand: 25.05.2026)