Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
(1413-1457)
Söhne des Eckebrecht von Grifte d.J. erhalten bei Volljährigkeit ihre Lehen
Regest-Nr. 3104
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 530, Bl. 150. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 321/322 Nr. 904. - Regest
- Notiz, daß die Söhne des +Eckebrecht von Grifte d.J., sobald sie mündig geworden sind, vom Landgrafen [Ludwig I.] als Mannlehen das Gut zu Grebenau, den freien Hof zu Grebenstein und was sie sonst als Mann- und Burglehen benennen, erhalten sollen.
- Nachweise
-
Weitere Personen
Grifte, Eckebrecht [III.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Söhne · Volljährigkeit · Mündigkeit · Mannlehen · Güter · Höfe · Burglehen
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3104 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3104> (Stand: 06.05.2026)

