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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1413-1457)
Söhne des Eckebrecht von Grifte d.J. erhalten bei Volljährigkeit ihre Lehen
Regest-Nr. 3104
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 530, Bl. 150. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 321/322 Nr. 904. - Regestum
- Notiz, daß die Söhne des +Eckebrecht von Grifte d.J., sobald sie mündig geworden sind, vom Landgrafen [Ludwig I.] als Mannlehen das Gut zu Grebenau, den freien Hof zu Grebenstein und was sie sonst als Mann- und Burglehen benennen, erhalten sollen.
- References
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Other Persons
Grifte, Eckebrecht [III.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Other Places
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Keywords
Söhne · Volljährigkeit · Mündigkeit · Mannlehen · Güter · Höfe · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3104 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3104> (Stand: 07.05.2026)

