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Regesten der Landgrafen von Hessen

1286 Mai 31

Verlegung von Gerichts- und Marktplatz in Caldern

Regest-Nr. 286

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Kaldern. Pergament. Reitersiegel mit Rücksiegel, am Rande stark beschädigt.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, K 269, fol. 220.
Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 3, S. 153 Nr. 178.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 99/100 Nr. 264; Schunder, Die oberhessischen Klöster, S. 16 Nr. 39.
Regest
Landgraf Heinrich erklärt dem Nonnenkloster in Kaldern (Calderen) seine Einwilligung dazu, daß der bisher bei dem Kloster gelegene Gerichts- und Marktplatz, sowie der Tanzplatz und die Schenke, die den Gottesdienst stören, in das Dorf, aber nicht auf den Berg, an einen vom Kloster zu bezeichnenden Ort verlegt werden.
Siegler: Landgraf Heinrich.
Datum: a. 1286 pridie Kalendas Junii.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Weitere Orte

Kaldern, Kloster · Kaldern, Gerichtsplatz · Kaldern, Marktplatz · Kaldern, Schenke · Kaldern, Tanzplatz

Sachbegriffe

Nonnen · Klöster · Marktplätze · Gerichtsplätze · Tanzplätze · Schenken · Dörfer

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 286 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/286> (Stand: 06.05.2026)