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Regesten der Landgrafen von Hessen
1434 Dezember 16
Henne Friling und Dietmar Knorre erhalten ihr Haus als Lehen zurück
Regest-Nr. 2539
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 221, Bl. 56. Drucke: Demandt, Quellen Fritzlar, Nr. 438 (nach der Ausfertigung Hessische Lehnsreverse: Friling). - Regest
- Henne Friling, Bürger zu Fritzlar, seine Frau Margarethe sowie Dietmar Knorre, Bürger zu Kassel, und dessen Frau Else bekunden, daß sie Landgraf Ludwig [I.] ihr Haus in Fritzlar, zwischen denen des Hentze Helsen und Hermann Frestlinch gelegen, aufgetragen und von ihm als Lehen zurückerhalten haben.
Es siegeln Henne und Dietmar.
D. feria quinta post diem beate Lucie virginis 1434. - Nachweise
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Weitere Personen
Friling, Henne, Bürger zu Fritzlar · Friling, Margarethe, Frau des Henne · Knorre, Dietmar, Bürger zu Kassel · Knorre, Else, Frau des Dietmar · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Helsen, Hentze · Frestlinch, Hermann
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Häuser · Bürger · Lehen, Auftrag als · Ehefrauen · Lehen, Auftrag als
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2539 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2539> (Stand: 07.05.2026)

