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Regesten der Landgrafen von Hessen

1434 Dezember 16

Henne Friling und Dietmar Knorre erhalten ihr Haus als Lehen zurück

Regest-Nr. 2539

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 221, Bl. 56.
Drucke: Demandt, Quellen Fritzlar, Nr. 438 (nach der Ausfertigung Hessische Lehnsreverse: Friling).
Regest
Henne Friling, Bürger zu Fritzlar, seine Frau Margarethe sowie Dietmar Knorre, Bürger zu Kassel, und dessen Frau Else bekunden, daß sie Landgraf Ludwig [I.] ihr Haus in Fritzlar, zwischen denen des Hentze Helsen und Hermann Frestlinch gelegen, aufgetragen und von ihm als Lehen zurückerhalten haben.
Es siegeln Henne und Dietmar.
D. feria quinta post diem beate Lucie virginis 1434.
Nachweise

Weitere Personen

Friling, Henne, Bürger zu Fritzlar · Friling, Margarethe, Frau des Henne · Knorre, Dietmar, Bürger zu Kassel · Knorre, Else, Frau des Dietmar · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Helsen, Hentze · Frestlinch, Hermann

Weitere Orte

Fritzlar, Bürger · Kassel, Bürger · Fritzlar, Haus

Sachbegriffe

Lehen · Häuser · Bürger · Lehen, Auftrag als · Ehefrauen · Lehen, Auftrag als

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2539 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2539> (Stand: 07.05.2026)