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Regesten der Landgrafen von Hessen

1457 März 17

Johann von Heppenfeld bestätigt Schulden und schwört Urfehde

Regest-Nr. 2532

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnebriefe.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 214, Bl. 53.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1,S. 182/183 Nr. 406.
Regest
Johann von Heppenfeld, Gilbrachts Sohn, erklärt, Landgraf Ludwig [I.] 12 fl. schuldig zu sein und solange nichts mehr gegen ihn, sein Land und seine Leute zu unternehmen, bis er ihm die 12 fl. bezahlt hat. Hat er sie bezahlt, ist er nach achttägiger Frist nicht mehr an diese Abmachungen gebunden.
Es siegelt sein Schwager Guntram Schenk zu Schweinsberg.
1457 uff donnerstag nach Reminiscere..
Nachweise

Weitere Personen

Heppenfeld, Johann von · Heppenfeld, Gilbracht von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Schenk zu Schweinsberg, Guntram [VII.]

Sachbegriffe

Urfehden · Schulden · Fristen · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2532 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2532> (Stand: 14.05.2026)