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Regesta of the Landgraves of Hesse
1457 März 17
Johann von Heppenfeld bestätigt Schulden und schwört Urfehde
Regest-Nr. 2532
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnebriefe. Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 214, Bl. 53. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1,S. 182/183 Nr. 406. - Regestum
- Johann von Heppenfeld, Gilbrachts Sohn, erklärt, Landgraf Ludwig [I.] 12 fl. schuldig zu sein und solange nichts mehr gegen ihn, sein Land und seine Leute zu unternehmen, bis er ihm die 12 fl. bezahlt hat. Hat er sie bezahlt, ist er nach achttägiger Frist nicht mehr an diese Abmachungen gebunden.
Es siegelt sein Schwager Guntram Schenk zu Schweinsberg.
1457 uff donnerstag nach Reminiscere.. - References
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Other Persons
Heppenfeld, Johann von · Heppenfeld, Gilbracht von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Schenk zu Schweinsberg, Guntram [VII.]
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2532 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2532> (Stand: 15.05.2026)

