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Regesten der Landgrafen von Hessen
1453 August 23
Anton und Gauwin von Koppenrade treten in Dienst und schwören Urfehde
Regest-Nr. 2463
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnbriefe. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 142, Bl. 46-46v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 169 Nr. 334. - Regest
- Anton und Gauwin von Koppenrade, Brüder, werden von Landgraf Ludwig [I.] zu Dienern angenommen, wobei sie sich nur vorbehalten, stille zu sitzen, wenn es zwischen dem Landgrafen und dem Erzbischof von Köln zu Fehden kommt. Sie schwören dem Landgrafen und seinen Landen und Leuten Urfehde und siegeln.
Uff sant Bartholmeus obind a. etc. 53. - Nachweise
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Weitere Personen
Koppenrade, Anton von · Koppenrade, Gauwin von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Köln, Erzbischöfe
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehden · Amtmänner · Diener · Dienste, Aufnahme von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2463 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2463> (Stand: 07.05.2026)

