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Regesten der Landgrafen von Hessen

1437 Dezember 15

Schuldverschreibung für Henne von Wehren

Regest-Nr. 2271

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 3, Bl. 4-5.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 144, Nr. 229.
Regest
Henne von Wehren bekundet, daß ihm Landgraf Ludwig [I.] für eine Schuld von 500 fl. das Dorf Wichdorf und den Rottzehnten zu Niedenstein verpfändet hat. Ausgenommen sind die Schäferei und Schaftrift zu Wichdorf und die von Niedensteiner Bürgern bestellten Güter zu Wichdorf, nicht aber die Güter von Wichdörfern, die künftig nach Niedenstein ziehen.
Siegel des Ausstellers.
D. dominicam post diem beate Lude virginis 1437.
Nachweise

Weitere Personen

Wehren, Henne [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Wichdorf, Dorf · Niedenstein · Niedenstein, Bürger · Wichdorf, Bewohner

Sachbegriffe

Schulden · Zehnter · Schäfereien · Schaftrifte · Dörfer · Rottzehnter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2271 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2271> (Stand: 04.05.2026)