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Regesta of the Landgraves of Hesse

1437 Dezember 15

Schuldverschreibung für Henne von Wehren

Regest-Nr. 2271

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 3, Bl. 4-5.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 144, Nr. 229.
Regestum
Henne von Wehren bekundet, daß ihm Landgraf Ludwig [I.] für eine Schuld von 500 fl. das Dorf Wichdorf und den Rottzehnten zu Niedenstein verpfändet hat. Ausgenommen sind die Schäferei und Schaftrift zu Wichdorf und die von Niedensteiner Bürgern bestellten Güter zu Wichdorf, nicht aber die Güter von Wichdörfern, die künftig nach Niedenstein ziehen.
Siegel des Ausstellers.
D. dominicam post diem beate Lude virginis 1437.
References

Other Persons

Wehren, Henne [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Wichdorf, Dorf · Niedenstein · Niedenstein, Bürger · Wichdorf, Bewohner

Keywords

Schulden · Zehnter · Schäfereien · Schaftrifte · Dörfer · Rottzehnter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2271 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2271> (Stand: 04.05.2026)