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Regesten der Landgrafen von Hessen
1319 August 6
Vertrag mit Abt Heinrich von Fulda
Regest-Nr. 2262
- Überlieferung
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Drucke: Schannat, Historia Fuldensis, S. 233 f., Nr. 132. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2 S. 23, Nr. 75. Literatur: Erwähnt: (fälschlich zu 1318) Schannat, Historia Fuldensis, S. 217. - Regest
- [Altenburg. -] Bei einem Vertrag zwischen Abt Heinrich zu Fulda und Landgraf Otto von Hessen werden von Seiten des Landgrafen als Schiedsrichter ernannt die Ritter Johannes (de) Ritesel und Heinrich von Obenrode.
.. zu Altinburg .. Montag vor St. Laurencien tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Otto I. · Riedesel, Johann [II.] · Obenrode, Heinrich von, Ritter · Fulda, Fürstäbte, Heinrich VI. von Hohenberg
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Weitere Orte
Fulda, Fürstäbte · Altenburg (Gem. Alsfeld) · Fulda, Kloster
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Sachbegriffe
Landgrafenitinerar · Verträge · Schiedsrichter · Äbte · Ritter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, UB Riedesel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2262 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2262> (Stand: 08.05.2026)

