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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1505 Juni 24)

König Maximilian bewilligt einen Zoll zu Land

Regest-Nr. 2201

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 71, Bl. 195v, 180.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 431 f., Nr. 1114.
Regest
Landgraf Wilhelm bekundet, daß ihm König Maximilian im Fürstentum Hessen einen Zoll zu Lande gemäß der königlichen Verleihung bewilligt hat, die hier im Wortlaut folgt.
Siegel des Ausstellers.
Datum wie oben.
Von diesem Revers Landgraf Wilhelms über die Verleihung des Guldenweinzolles sind nur die Eingangs- und Schlußformel überliefert. Dazwischen sind einige Blätter herausgeschnitten, auf denen das Privileg stand. Es ist durch eine eingeklebte Abschrift von anderer Hand des 16. Jhs. ersetzt.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Maximilian I., Kaiser

Sachbegriffe

Könige · Zölle · Privilegien, Verleihen von · Reverse · Guldenweinzölle

Textgrundlage

Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2201 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2201> (Stand: 07.05.2026)