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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1505 Juni 24)
König Maximilian bewilligt einen Zoll zu Land
Regest-Nr. 2201
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 71, Bl. 195v, 180. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 431 f., Nr. 1114. - Regestum
- Landgraf Wilhelm bekundet, daß ihm König Maximilian im Fürstentum Hessen einen Zoll zu Lande gemäß der königlichen Verleihung bewilligt hat, die hier im Wortlaut folgt.
Siegel des Ausstellers.
Datum wie oben.
Von diesem Revers Landgraf Wilhelms über die Verleihung des Guldenweinzolles sind nur die Eingangs- und Schlußformel überliefert. Dazwischen sind einige Blätter herausgeschnitten, auf denen das Privileg stand. Es ist durch eine eingeklebte Abschrift von anderer Hand des 16. Jhs. ersetzt. - References
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Other Persons
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Keywords
Könige · Zölle · Privilegien, Verleihen von · Reverse · Guldenweinzölle
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2201 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2201> (Stand: 07.05.2026)

