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Regesten der Landgrafen von Hessen

1398 Dezember 19

Quittung des Gernand von Büches und Burkhard von Busecks

Regest-Nr. 1903

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen; Papier mit den beiden rückseitig aufgedrücktem (abgesprungenen) Siegeln.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 481, S. 315.
Regest
Gernand von Büches, Ritter, und sein Bruder Burkhard von Buseck quittieren Landgraf Hermann über den Empfang der ihnen jährlich zu Martini fälligen 15 fl. Burglehnsgeld Herborner Währung aus der Stadt Herborn.
Es siegeln Wiegand von Rodenhausen (Ru-) (für Gernand) und Burkhard.
Uff den důnrstag (!) vor dem heyligen Cristage 1398.
Nachweise

Weitere Personen

Büches, Gernand von, Ritter · Buseck, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Radenhausen, Wiegand [I.] von

Weitere Orte

Herborn, Währung · Herborn, Stadt

Sachbegriffe

Ritter · Brüder · Verwandte · Quittungen · Zahltermine · Burglehnsgelder · Währungen, Herborner · Städte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1903 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1903> (Stand: 07.05.2026)