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Regesten der Landgrafen von Hessen
1398 November 17
Kraft und Wigand von Hatzfeld quittieren über ihr Burglehensgeld
Regest-Nr. 1897
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, mit beiden unten (unter Papierblatt) aufgedrücktem Siegeln, von denen das erste abgesprungen ist. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 476, S. 313. - Regest
- [Marburg]. - Kraft und Wiegand von Hatzfeld, Ritter und Brüder, denen jährlich zu Martini von Landgraf Hermann 6 Mark Burglehnsgeld fällig sind, quittieren über diesen Betrag.
Beide besiegeln disse quytancie (1).
Marpurg 1398 dominica post Martini.
(1)Dieser Ausdruck kommt hier erstmals im Kontext vor. - Nachweise
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Weitere Personen
Hatzfeld, Kraft [VII.] von · Hatzfeld, Wiegand [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Quittungen · Ritter · Brüder · Verwandte · Burglehnsgelder · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1897 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1897> (Stand: 07.05.2026)

