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Regesten der Landgrafen von Hessen

1391 Juni 18

Quittung des Ritters Friedrich von Bicken wegen Haus Wolkersdorf

Regest-Nr. 1770

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament, mit beiden unten (unter Papierblatt) aufgedrücktem Siegeln.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 370, S. 263.
Regest
Ritter Friedrich von Bicken und seine Frau Grete quittieren Landgraf Hermann über 336 fl. wegen des Hauses Wolkersdorf, worüber sie seine Urkunde besitzen, die er ihnen mitsamt aller rückständigen Zinsen bis zum heutigen Tage bezahlt hat.
Siegel beider Aussteller.
1391 dominica die post Viti et Modesti.
Nachweise

Weitere Personen

Bicken, Friedrich [II.] von · Bicken, Greta von, Frau Friedrichs [II.] · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Wolkersdorf, festes Haus

Sachbegriffe

Quittungen · Ritter · Häuser, feste · Burgen · Zinsen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1770 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1770> (Stand: 09.05.2026)