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Regesten der Landgrafen von Hessen

1388 November 2

Quittung des Pfarrer von Herchenhain

Regest-Nr. 1739

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen (Provenienz: Landgräfl. Rentmeister). Pergament, mit Siegelrest.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 327, S. 239.
Regest
Wasmud, Pfarrer zu Herchenhain (Hirchenhen), quittiert dem landgräflichen Amtmann Heinrich Cluder über 24 fl., Schadensersatz für dasjenige, was ihm die Freunde des Landgrafen zu Sichenhusen zugefügt haben.
Siegel des Ausstellers.
1388 secunda feria post festum omnium sanctorum.
Nachweise

Weitere Personen

Wasmund, Pfarrer in Herchenhain · Cluder, Heinrich [I.]

Weitere Orte

Herchenhain, Pfarrer · Sichenhusen

Sachbegriffe

Pfarrer · Quittungen · Amtmänner · Schadensersatzleistungen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1739 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1739> (Stand: 11.05.2026)