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Regesten der Landgrafen von Hessen
1357 Dezember 7
Revers der Stadt Marburg über die Stadtordnung
Regest-Nr. 16171
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepetitorium Marburg. Stückbeschreibung: Pergament, durch Moder beschädigt, Siegel fehlt, geschrieben vom Stadtschreiber Ludwig. Regesten: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1, S. 81-85 Nr. 16. - Regest
- Wir dy burgirmeistere, dy scheffin, der rad und dy burgere gemeynliche, dy in dy parre zu Marpurg gehorin, bekennen offinliche an dysme brybe, daz dy irluchtin furstin unser genedege herre lantgrebe Heinrich fon Heßen und unse juncher Otte sin sun fur sich und er erbin usw. eine Stadtordnung aufgerichtet hat.
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Wortlaut der Datierung
1357 an dem andern tage nach sant Nicolaus tag.
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Weitere Informationen
Die Stadtordnung vom gleichen Tag unter ID 10924.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Küch, UB MR 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16171 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16171> (Stand: 08.05.2026)

