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Regesten der Landgrafen von Hessen
1374 Juli 6
Quittung des Hans von Reckerode an Stelle des Jungen Tolden
Regest-Nr. 1597
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier mit rückseitig aufgedrücktem Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio illorum de Boymbach et Reckerode. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 213, S. 179/181. - Regest
- Hans von Reckerode bekundet, das ihm Heinrich von Hundelshausen im Namen des Landgrafen an des Jungen Tolden statt 50 Mark Rotenburger Währung angewiesen hat, wofür er den Landgrafen Toldes wegen ledig und los sagt.
Siegel des Ausstellers.
1374 quinta feria ante Kiliani. - Nachweise
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Weitere Personen
Reckerode, Hans [I.] von · Hundelshausen, Heinrich [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Tolde
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vormünder · Geld, Überweisen von · Währungen, Rotenburger · Schulden
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1597 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1597> (Stand: 28.05.2026)

