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Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 April 2

Hans von Bischofshausen fordert Ersatz für seine Schäden

Regest-Nr. 1566

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit Siegel, das im Schild einen Adlerkopf zeigt.-Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio Johannis de Bischoffishusen filii Segebandi..
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 193, S. 167.
Regest
Hans von Bischofshausen, Segebandis Sohn, bekundet, daß ihm Landgraf Heinrich [II.] für Sold, Pferde und Schäden bis zum heutigen Tage 34 Mark Witzenhäuser Währung schuldig ist, worüber ihm der Landgraf eine entsprechende Verschreibung ausgestellt hat.
Siegel von Hans' Vater Segeband.
1373 an deme sunabinde vor Judica.
Nachweise

Weitere Personen

Bischofshausen, Hans [I.] von · Bischofshausen, Segeband von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Witzenhausen, Währung

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Sold · Pferde · Schäden · Schadensersatzleistungen · Währungen, Witzenhäuser · Schulden · Verschreibungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1566 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1566> (Stand: 08.05.2026)