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Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 Januar 13

Dietrich Schuwe erhält seinen Sold als Wäppner

Regest-Nr. 1559

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament (an dessen rechtem Rand ein langer Riß z.Zt. der Ausstellung obiger Quittung zugenäht worden ist) mit dem abhängenden Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Schuwe quitacio..
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 188, S. 165.
Regest
Dietrich Schuwe, Friedrich, sein Sohn, und Kurt von Ossen, Wäppner, mit denen Landgraf Heinrich bis zum heutigen Tage über ihren Sold sowie alle sonstigen Schulden und Schäden abgerechnet hat, bekunden, daß er ihnen eine Urkunde darüber gegeben hat, ihnen zum nächsten Walpurgistag (Mai 1) 20 Mark zu zahlen.
Siegel Dietrichs.
1373 an dem achczenden tage.
Nachweise

Weitere Personen

Schuwe, Dietrich, Wäppner · Schuwe, Friedrich, Sohn des Dietrich, Wäppner · Ossen, Kurt von, Wäppner · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Wäppner · Sold · Schulden · Schäden · Schadensersatzleistungen · Rechnungslegungen · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1559 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1559> (Stand: 11.05.2026)