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Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 Januar 13
Dietrich Schuwe erhält seinen Sold als Wäppner
Regest-Nr. 1559
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament (an dessen rechtem Rand ein langer Riß z.Zt. der Ausstellung obiger Quittung zugenäht worden ist) mit dem abhängenden Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Schuwe quitacio.. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 188, S. 165. - Regest
- Dietrich Schuwe, Friedrich, sein Sohn, und Kurt von Ossen, Wäppner, mit denen Landgraf Heinrich bis zum heutigen Tage über ihren Sold sowie alle sonstigen Schulden und Schäden abgerechnet hat, bekunden, daß er ihnen eine Urkunde darüber gegeben hat, ihnen zum nächsten Walpurgistag (Mai 1) 20 Mark zu zahlen.
Siegel Dietrichs.
1373 an dem achczenden tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Schuwe, Dietrich, Wäppner · Schuwe, Friedrich, Sohn des Dietrich, Wäppner · Ossen, Kurt von, Wäppner · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Sachbegriffe
Söhne · Verwandte · Wäppner · Sold · Schulden · Schäden · Schadensersatzleistungen · Rechnungslegungen · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1559 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1559> (Stand: 11.05.2026)

