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Regesten der Landgrafen von Hessen

1538 November 18

Hans Schenk schwört Urfehde

Regest-Nr. 15234

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4343 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 622⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hans Schenk genannt Geindtheiß von Verna aus dem Amt Homberg, der wegen Verleumdung der Ehefrau des Henn Mendel, Bürger in Kassel, im Gefängnis des Landgrafen Philipp von Hessen war und, nachdem er sie vor den Räten für eine ehrbare Frau erklärt hatte, daraus entlassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und die Stadt Kassel zu meiden, und stellt Bürgen, die ihn beim Urfehdebruch wieder ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Konrad Pluck, Dekan am Martinsstift in Kassel.

Wortlaut der Datierung

1538 montags nach Martini (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Schenk gen. Geindtheiß, Hans

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Pluck, Konrad

Weitere Personen

Mendel, Henn

Weitere Orte

Kassel, Martinsstift · Kassel, Bürger · Verna (Gem. Frielendorf) · Homberg (Efze), Amt

Sachbegriffe

Ehefrauen · Verleumdungen · Gefangene, Freilassen von · Dekane · Urfehden · Stadtverweise · Bürger · Räte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15234 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15234> (Stand: 26.05.2026)